Hygiene-Konzept Fahrradsternfahrt 2021
Alle Teilnehmer der Demonstration Hamburger Fahrradsternfahrt 2021 erklären sich bereit, diesem Hygienekonzept zu folgen und es einzuhalten.
Nur für Hamburg ab 20.06.2021:
Hinweis zur teilweisen Aufhebung der Maskenpflicht in Hamburg an der frischen Luft!
In Hamburg ist die Maskenpflicht bei Demonstrationen unter freiem Himmel seit Freitag 18.06.2021 aufgehoben.
Wir bitten Euch trotzdem, beim Absteigen vom Fahrrad auf jeden Fall eine Maske aufzusetzen und einen Mindestabstand von 2 m (Auflage der Polizei) einzuhalten.
Während der Radfahrt braucht ihr in Hamburg keine Maske zu tragen! Die entsprechende Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 4. 4 der Corona-Eindämmungsverordung wurde mit der 45. Änderungsverordnung am 17.06.2021 mit Wirkung ab Freitag, 18. Juni 2021 aufgehoben.
Die Genehmigungen der Teilaufzügen auf dem Gebiet von Hamburg enthalten insoweit einen nunmehr veralteten Hinweis auf die Maskentragungspflicht nach dem bisherigen Recht, das bis zum 17.06.2021 in Kraft war. Dieser jetzt unzutreffende Hinweis ist aber leider in der Welt. Ihr solltet deshalb mit der Euch begleiteten Polizei über diese Änderung sprechen, damit sie Euch auch ohne Maske fahren lässt.
Während der Begrüßung und den Pausen:
Während der Rad-Fahrt ist eine MNB nicht nötig, darf aber gerne vorsichtshalber getragen werden. Durch die Fahrräder haben die Menschen ohnehin mehr Abstand als zu Fuß gehende. Erforderlich ist ein Abstand zu Davorfahrenden von mindestens zwei Radlängen. Außerdem ist bitte auf einen Versatz zu achten.
Wir hoffen, dass alle Teilnehmer mit einem verantwortungsvollen Verhalten die baldige Bewältigung von Corona unterstützen - vielen Dank dafür.
Euer Fahrradsternfahrt-Orgateam